Jedes Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter benötigt einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Durch unsere Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie auch als Betriebsarzt, erfüllen Sie die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV Vorschrift 2.
Da die Betreuungszeit abhängig von der Branche, der Berufsgenossenschaft und der Größe des Unternehmens ist, bitten wir Sie uns für eine persönliche Beratung zu kontaktieren.
Gesunde Beschäftigte sind das Rückgrat eines Unternehmens !
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern:
- Beratung und Untersuchungen von Ereignissen
- Arbeitssicherheitsausschusssitzungen
- Betriebsbegehungen
- Pflichtuntersuchungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schulungen Ihrer Mitarbeiter
Betriebliches Gesundheitsmanagement:
- Gesundheitspräventionskurse
- Rückenkurse
- Beratung zu einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung