Unser deutschlandweiter Prüfservice gewährleistet die vorschriftsmäßige Überprüfung Ihrer Arbeitsmittel und Maschinen nach den neuesten technischen Regeln. Wir überwachen Ihre Prüfzeitpunkte und benachrichtigen Sie automatisch, wenn eine Prüfung fällig ist, um umgehend einen Termin zu vereinbaren. So bleiben Ihre Geräte stets sicher und einsatzbereit.
Fachgerechte Prüfung Ihrer Arbeitsmittel und Maschinen gemäß aktuellen Normen und Vorschriften.
Rechtzeitige Erinnerungen an bevorstehende Prüfungen und einfache Terminvereinbarung.
Effektive Verwaltung und Nachverfolgung aller Prüfungen und Geräte durch digitale Inventarisierung.
Wie uns das Leben von Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern am Herzen liegt.
Außerdem sind Persönliche Absturzschutzausrüstungen entsprechend der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen.
Gemäß § 57 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auch im Fuhrpark anzuwenden. Arbeitgeber müssen Fahrzeuge mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen.
Wir überprüfen die Verkehrssicherheit und die Arbeitssicherheit Ihrer Fahrzeuge gemäß den rechtlichen Vorgaben. Dabei werden Einrichtungen und Funktionen geprüft, die gemäß den Anforderungen des Gerätesicherheitsgesetzes und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umgesetzt werden müssen.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Fahrzeuge gemäß den rechtlichen Vorgaben geprüft werden und bieten umfassende Leistungen für die Sicherheit Ihres Fuhrparks und Ihrer Mitarbeiter.
Gemäß § 5 der DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Diese Prüfungen sind vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme durchzuführen. Zusätzlich werden sie in bestimmten Zeitabständen durchgeführt, um mögliche Mängel rechtzeitig zu erkennen.
Wir bieten umfassende Prüfungen gemäß den rechtlichen Vorgaben für Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel und sorgen dafür, dass Sie stets im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften sind.
§ 23 Prüfungen
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Geräte nach DGUV Vorschrift 54 (vormals BGV D8) einschließlich der Tragkonstruktion sowie Seilblöcke mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Er hat sie darüber hinaus entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf zwischenzeitlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Geprüft werden unter anderem Vollständigkeit, Wirksamkeit und Eignung der Sicherheitseinrichtungen, der Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Rollen und der Tragkonstruktion. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen wird auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die Frist für Wiederholungsprüfungen festgelegt.
Wiederkehrende Prüfung
„Die wiederkehrenden Prüfungen sind im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Zur Beurteilung kritischer Bauteile kann eine Demontage erforderlich werden.“
Auszug aus ASR (Arbeitsstättenrichtlinie):
„Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.“
Bei der Prüfung werden der Zustand und alle Sicherheitseinrichtungen der jeweiligen Anlage geprüft. Jede geprüfte Anlage wird mit einer Prüfplakette versehen und ein Prüfbericht wird erstellt.
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass schadhafte Leitern und Tritte der Benutzung entzogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw. Verschrottung nicht möglich ist.
Instandsetzungsarbeiten größeren Umfanges sollten von Fachbetrieben oder dem Hersteller vorgenommen werden. Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte auf Herz und Nieren und gewährleisten somit Ihren sicheren Auftritt.
Prüfung gemäß DGUV von:
§ 26 Wiederkehrende Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.
Der Einsatz von Hub und Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum täglichen Gebrauch. Sind solche Anlagen falsch oder nicht ordnungsgemäß geprüft worden, kann dies schnell zu einem Sicherheitsrisiko für Ihre eigenen Mitarbeiter werden. Um Unfälle oder auch Personenschaden zu verhindern müssen diese regelmäßig geprüft und geeignete Maßnahmen gegen das Sicherheitsrisiko getroffen werden.
Hebebühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
§ 37 Wiederkehrende Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung von Flurförderzeugen gemäß DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) erhöht Ihre Sicherheit durch eine regelmäßige Prüfung Ihrer Flurförderzeuge.
Regale sind laut der BetrSichV, gem. DIN EN 15636 mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person zu überprüfen.
Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach DGUV V3 gesetzlich vorgeschrieben geprüft werden, wobei die Durchführung durch qualifizierte Elektrofachkräfte erfolgen muss. Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem die Isolationswiderstände, die Schutzmaßnahmen sowie die Schaltzustände der Anlage überprüft.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Risiken am Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeitenden auf ein Minimum zu reduzieren. Durch diese Maßnahmen leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Unfallverhütung und schützen Ihre Beschäftigten vor möglichen schwerwiegenden Folgen.
Das Ziel dieser Prüfungen ist es sicherzustellen, dass Brandschutztüren im Brandfall ihre Schutzfunktion erfüllen, also das Feuer und den Rauch zurückhalten und dadurch Flucht- und Rettungswege freihalten. Regelmäßige Prüfungen sind notwendig, um Abweichungen oder Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.
Zustand der Türblätter und Rahmen
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