Warum wir prüfen?

§ 37 Wiederkehrende Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge, ihre Anbaugeräte sowie die nach dieser Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung von Flurförderzeugen gemäß DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27) erhöht Ihre Sicherheit durch eine regelmäßige Prüfung Ihrer Flurförderzeuge.

Was wird geprüft?

  • Hubwagen
  • Scheren-Hubwagen
  • Gabelstapler
  • Schubmaststapler
  • Elektro Deichselhubwagen

Unsere Leistung:

  • Beratung telefonisch oder nach Bedarf vor Ort
  • Individuelles Prüfkonzept und Terminvereinbarung
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation für unsere Kunden

Zusatzleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Weitere Prüfungen auf Anfrage