Lärmmessungen und Lärmminderung

Damit Ihre Mitarbeiter geschützt sind und Sie als Unternehmer rechtlich abgesichert sind, unterstützen wir Sie bei Lärmmessungen im Betrieb,helfen Ihnen bei Prognosen und sorgen dafür, dass Sie die geltenden Grenzwerte einhalten.

Jetzt gibts was auf die Ohren, denn 0 Dezibel + 0 Dezibel = 3 Dezibel

Wir bieten Ihnen:

  • Lärmmessungen im Betrieb
  • Erstellung von Lärmkatastern
  • Maßnahmenvorschläge welche der Lärmminderung dienen
  • Mitarbeiterunterweisungen zum Thema Lärm, Lärmschwerhörigkeit
  • Angepasste Gehörschützer Otoplastiken

Rechtliche Grundlagen:

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)
  • Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV)
  • TA Lärm
  • DIN 4150-1/-2, 45691