Eine sachgerechte Prüfung auf den sicheren Zustand von kraftbetätigten Türen und Tore muss nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend durchgeführt werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Prüfergebnisse, die sich aus der sicherheitstechnischen Prüfung ergeben, sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Prüfung erfolgt gem. ASR A1.7.

Warum wir prüfen?

Auszug aus ASR (Arbeitsstättenrichtlinie):

„Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.“

  • Bei der Prüfung werden der Zustand und alle Sicherheitseinrichtungen der jeweiligen Anlage geprüft. Jede geprüfte Anlage wird mit einer Prüfplakette versehen und ein Prüfbericht wird erstellt.

Was wird geprüft?

  • Rolltore
  • Sektionsaltore
  • Schnelllauftore
  • elektrische Fenster und Türen
  • Drehtüren

Unser Leistungsspektrum:

  • Beratung telefonisch oder nach Bedarf vor Ort
  • Individuelles Prüfkonzept und Terminvereinbarung
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation für unsere Kunden

Zusatzleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Weitere Prüfungen auf Anfrage