Wir bieten Ihnen:

1-Tages – Lehrgänge (nur für Personen mit Praxiserfahrung)

2-Tages – Lehrgänge für Anfänger

Die Lehrgänge können sowohl Inhouse sowie nach Absprache bei uns stattfinden.

Hintergrund:

Heute stehen für den Lasttransport kraftbetriebene Transportmittel, wie Fahrzeuge, Stetigförderer und Krane, zur Verfügung. Der Mensch vervielfacht durch sie seine Kräfte. Diese Vervielfachung der Kräfte vergrößert aber auch die Gefährdungsmöglichkeiten. Vom Können und dem verantwortungsbewusstem Handeln der Mitarbeiter, die mit Transporteinrichtungen umgehen, wird die Sicherheit beim Transport von Lasten im Wesentlichen bestimmt. Früher wurden Krane überwiegend aus einem Führerhaus gesteuert. Heute sind die meisten Krane mit Steuereinrichtungen ausgerüstet, die es ermöglichen, den Kran vom Flur aus zu steuern.

Voraussetzung des Teilnehmers:

  • Mindestalter 18 Jahre

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung:

DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6) / DGUV Grundsatz 309-003 (alt BGG 921)

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung:

  • Rechtsgrundlagen BGVD6, ISGR 500.2.8
  • Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
  • Krantechnik und Kranbetrieb
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Anschlagen von Lasten
  • Bedienen der Krananlage
  • theoretische und praktische Abschlussprüfung

(Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.)