Warum wir prüfen?

Wie uns das Leben von Ihnen sowie Ihren Mitarbeitern am Herzen liegt.

Außerdem sind Persönliche Absturzschutzausrüstungen entsprechend der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch innerhalb von 12 Monaten auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person zu prüfen.

Was wird geprüft?

  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
  • Ausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen (RA und SRHT)
  • Ausrüstungen für die Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
  • Ausrüstungen für die Seilklettertechnik (SKT)
  • Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr (AGBF)
  • Bergsteigerausrüstungen
  • Ausrüstungen für Sport- und Freizeitanlagen, Seilgärten (SFA-S) und Seiltechniken in der Erlebnispädagogik (STEP)
  • Ausrüstung für Höheninterventionstechnik (HIT)
  • Ausrüstung für Bergrettungsdienste/Bergwacht

Unser Leistungsspektrum:

  • Beratung telefonisch oder nach Bedarf vor Ort
  • Individuelles Prüfkonzept und Terminvereinbarung
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Kennzeichnung durch Prüfprotokoll
  • Gerichtsfeste Dokumentation für unsere Kunden

Zusatzleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Weitere Prüfungen auf Anfrage