Ude Arbeitsschutz ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeit in der Höhe.

Ob Handwerk oder Industrie, für alle Unternehmen die hoch hinauswollen, bieten wir eine maßgeschneiderte Praxis‐ und Anwenderorientierte Lösung! Unser Team aus professionellen Seilzugangstechnikern, Trainern, Planern und technischen Partnern erstellt für ihr Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen, schult ihre Mitarbeiter im Umgang mit PSA gegen Absturz, prüft das Material und berät Sie gern bezüglich der richtigen Ausrüstung.

Unsere Kurse für PSA- Anwender

Um bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen die notwendige Arbeitssicherheit gewährleisten zu können, müssen Mitarbeiter im Umgang mit ihren persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) unterwiesen sein.

Die neue europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Entscheidend für Arbeitgeber und betriebliche Arbeitsschützer ist: Für jede PSA der Kategorie III gilt die Pflicht zu einer praktischen Unterweisung der Beschäftigten. Das heißt, für diese PSA müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter das Anziehen, Anlegen bzw. Benutzen einüben und trainieren. Es genügt nicht, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich dazu informiert. Auch eine noch so gelungene Power-Point-Präsentation, eine Unterweisungssoftware oder ein Online-Tool für Kategorie-III-PSA ersetzt nicht die verpflichtende praktische Anleitung. Quelle: Europäische PSA-Verordnung: neue Pflicht zur Unterweisung – handwerk magazin (handwerk-magazin.de)

Bei UDE Arbeitsschutz werden die Unterweisungen nach den rechtlichen Vorgaben an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst. Die jahrelange Berufspraxis unseres Teams garantiert Inhaltliche Kompetenz und ein Auge für die „Alltagspraxis“ ihrer Mitarbeiter. Wir bieten ihnen moderne In‐House Unterweisungen, sowie Unterweisungen an unserem Standort in Vellmar bei Kassel.

PSAgA ‐ PSA gegen Absturz

Anwendung von PSAgA nach DGUV R 112‐198

Die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird notwendig, wenn organisatorische Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe versagen. Diese Art der Anwendung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt und unterweisungspflichtig (DGUVRegel 112‐ 198).

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) regelt die Anwendung in Deutschland. PSAgA muss von Beschäftigten (mit den Ausnahmen nach §1 Abs(3) PSA-BV) bei der Arbeit benutzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung das Risiko eines Absturzes identifiziert.

Die Berufsgenossenschaften geben in ihren Vorschriften und Regeln Hinweise, ab welcher möglichen Absturzhöhe oder bei welchen Tätigkeiten eine Sicherungspflicht mit PSAgA besteht, sofern technische oder organisatorische Maßnahmen nicht greifen. So z. B. ab einer Höhe von null Meter über Medien, in denen man versinken kann (Wasser, Schüttgut), ab einem Meter Höhe an frei liegenden Treppenläufen, Wanddurchbrüchen, Absätzen und an Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen, ab einer Höhe von zwei Metern an allen anderen Arbeitsplätzen. Die Anwendung wird in den DGUV Regeln 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen geregelt. Quelle: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Wikipedia

PSA gegen Absturz

Die Inhalte werden in unseren Unterweisungen nach DGUV R 112‐198 durch einen erfahrenen Trainer vermittelt. Die Handhabung der Verbindungsmittel, die Instandhaltung der PSA, die gesetzlichen Bestimmungen sowie Materialkunde werden durch praktische Unterweisungen ergänzt. Wir unterweisen gezielt für Ihren Aufgabenbereich, was die Effektivität und Nachhaltigkeit des Trainings steigert und somit die Arbeitssicherheit erhöht.

Gerne qualifizieren Sie unsere Trainer für den Zugang in der Höhe mit PSAgA auch bei Ihnen vor Ort am Firmensitz.

RHT‐ Rettung aus Höhen und Tiefen

Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV R 112‐199 (zubuchbar zum Kurs PSAgA)

Die Rettung ist bei Arbeiten in der Höhe oder Tiefe in absturzgefährdeten Bereichen eine große Herausforderung für Mensch und Material. Rettungs‐ und/ oder Spezialkräfte sollten den Verunfallten in kürzester Zeit aus dieser Situation befreien. Ansonsten kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben.

Rettung gewährleisten

Um die Arbeitssicherheit in diesen Bereichen zu gewährleisten, muss nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) zu jedem Zeitpunkt eine unverzügliche Rettung aus dem Gefahrenbereich gewährleistet sein. Dazu gehören insbesondere entsprechende Fachkenntnisse im Umgang mit PSA gegen Absturz sowie entsprechend zugelassenem Rettungsmaterial. 

Diese Anwendung von Rettungsausrüstung ist durch die Berufsgenossenschaft geregelt und ebenfalls unterweisungspflichtig (DGUV Regel 112-199).

Damit erhalten sie Rechtssicherheit nach 2001/45 EG „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“, §6 ArbStättV „Unterweisung der Beschäftigten“ und §12 ArbSchG „Unterweisung“

Unterweisung durch erfahrene Trainer

In der Schulung Retten aus Höhen und Tiefen nach DGUV R 112‐199 werden die Teilnehmer durch einen erfahrenen Trainer für eventuelle Notfallsituationen vorbereitet. Durch unsere Unterweisung besitzen sie die die notwendigen Kenntnisse, um eine

Notfallevakuierung meistern zu können. Wir unterweisen gezielt für Ihren Aufgabenbereich, was die Effektivität und Nachhaltigkeit des Trainings steigert und somit die Arbeitssicherheit erhöht. 

Gerne qualifizieren Sie unsere Trainer für das Retten aus Höhen und Tiefen (RHT) auch bei Ihnen vor Ort am Firmensitz.

PSAgA - Jährliche Wiederholungsunterweisung

Ihre Zertifikate in PSAgA nach DGUV R 112‐198 und RHT nach DGUV R 112‐199 sind 12 Monate gültig.

Um die Zulassung verlängern zu können, muss jeder Anwender seine Kenntnisse und Fähigkeiten in einer ca. 8‐stündigen Unterweisung unter Beweis stellen. Die Kurstermine bieten die Möglichkeit, Techniken der PSAgA‐Anwendung zu wiederholen und ggf. vergessene Inhalte bezüglich der PSA oder Absturzsicherung wieder aufzufrischen. Nur durch Training bleiben Ihre Fähigkeiten erhalten, damit Sie die Sicherheit bei der Arbeit mit PSAgA und eine Rettung im Notfall gewährleisten können.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Zertifikate mit Rechtssicherheit entsprechend 2001/45 EG, §12 ArbSchG und TRBS 2121‐3 ist eine regelmäßige Unterweisung und der Nachweis körperlicher Tauglichkeit durch eine G41‐Untersuchung.

Dieses Modul ist erhältlich für PSAgA nach DGUV R 112‐198 und RHT nach DGUV R 112‐199

Weitere Angebote

PSAgA ‐ Beratung

Wir empfehlen unseren Kunden und Teilnehmern nur geprüfte, zugelassene und bewährte Technik, von deren praktischen Anwendung und Qualität wir persönlich überzeugt sind. 

Wir beraten branchenspezifisch und einsatzabhängig nach Anfertigung einer Unternehmens‐ und Mitarbeiterspezifischen Einsatzananlyse. Wir betrachten deshalb das von uns empfohlene Material und die Rettungstechnik differenziert. Alles andere ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel, unverantwortlich und fahrlässig. Somit sind u.a. Betriebsbesuche, Einsatzbewertungen und Mitarbeiterinterviews grundlegend für uns, bevor wir unsere Teilnehmer und Kunden ausstatten. Spezifische und individuelle Regelwerksanwendungen, technisch angepasste Gefährdungsbeurteilungen, sowie Rettungskonzepte gemäß dem aktuellen Stand der Technik und Regelwerke sind unsere Passion und im Einzelfall zu prüfen.

PSAgA ‐ Prüfung

Sachkundeprüfung

Nach den rechtlichen Vorgaben muss das Material einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Erfahren Sie hier mehr.

Organisation

UDE Arbeitschutz übernimmt dabei gerne die Katalogisierung, Planung und Organisation der jährlichen Prüfungen.

PSAgA ‐ Verkauf

Über unsere qualifizierten Partner haben sie die Möglichkeit hochwertiges Material zu optimalen Konditionen zu erwerben.

PSAgA muss in, durch eine Gefährdungsbeurteilung festgelegten, Intervallen einer Prüfung durch eine befähigte Person (nach TRBS 1203)[3] unterzogen werden die dokumentiert werden muss. In der Regel beträgt die Prüffrist ein Jahr, Verlängerungen der Prüffrist müssen begründet und dokumentiert werden. Die Ausbildung von befähigten Personen zur Prüfung von PSAgA richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 312-906 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Quelle: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Wikipedia

GEFAHREN

Gefährdungsbeurteilung

Nach § 5 ArbSchG hat jeder Unternehmer die Gefahren für seine Mitarbeiter zu ermitteln. Dies gilt insbesondere an exponierten Arbeitsplätzen. Für Tätigkeiten, die eine Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfordern, übernehmen wir diese Aufgabe gern.

KONZEPTE

Zugangskonzept

Zur Gefahrenabwehr gehört auch ein sicherer Zugang zu exponierten Bereichen. Baustellen in der Höhe stellen sie als Unternehmer manchmal vor Herausforderungen, die wir für sie lösen können. Sprechen sie uns an.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Zugangsmöglichkeiten und vermitteln bei Bedarf Fachpersonal.

TEAMEVENTS

Teambuilding

Sicherheit in der Höhe beschränkt sich nicht nur auf Kenntnisse in der Absturzprävention. Ihre Mitarbeiter müssen sich aufeinander verlassen können. Unsere Teamevents schaffen vertrauen, optimieren die Organisationsstruktur und machen Spaß.