Der Einsatz von Hub und Kfz-Hebebühnen gehört in vielen Betrieben zum täglichen Gebrauch. Sind solche Anlagen falsch oder nicht ordnungsgemäß geprüft worden, kann dies schnell zu einem Sicherheitsrisiko für Ihre eigenen Mitarbeiter werden. Um Unfälle oder auch Personenschaden zu verhindern müssen diese regelmäßig geprüft und geeignete Maßnahmen gegen das Sicherheitsrisiko getroffen werden.

Warum wir prüfen?

Hebebühnen sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Was wird geprüft?

  • Hebebühnen, Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
  • Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
  • Hubladebühnen, Hebebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
  • Kippbühnen, Hebebühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
  • Fahrzeug-Hebebühnen Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen,
  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme

Unser Leistungsspektrum:

  • Beratung telefonisch oder nach Bedarf vor Ort
  • Individuelles Prüfkonzept und Terminvereinbarung
  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette
  • Gerichtsfeste Dokumentation für unsere Kunden

Zusatzleistungen:

  • Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
  • Inventarisierung der Betriebsmittel
  • Weitere Prüfungen auf Anfrage